Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stern GmbH Agentur für Kommunikation, Wiesbaden, Stand: 1. Januar 2018
1. Gegenstand
Allen von der Stern GmbH ausgeführten Lieferungen und Leistungen liegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende Bedingungen des Kunden, die die Stern GmbH nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
2. Nebenabreden
Mündliche Nebenabreden, Zusicherungen von Eigenschaften und nachträgliche Vertragsänderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von der Stern GmbH schriftlich bestätigt werden.
3. Auftragsverhältnis
Die Stern GmbH ist befugt, Aufträge zur Durchführung vereinbarter Maßnahmen in eigenem oder im Namen des Kunden zu erteilen. Die Stern GmbH ist berechtigt, ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden auch durch Dritte erfüllen zu lassen.
4. Treubindung
Die Treubindung gegenüber dem Kunden verpflichtet die Stern GmbH zu einer aktiven, auf Zielsetzung des Kunden ausgerichteten Beratung. Dies betrifft insbesondere Fragen des Mediaeinsatzes und die Auswahl dritter Unternehmen und Personen durch die Stern GmbH, z. B. im Bereich der PR- und Marketingmittelproduktion. Sofern sich der Kunde ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl Dritter durch die Stern GmbH.
5. Mediaaufträge
Aufträge an Werbeträger erfüllt die Stern GmbH im Namen und für Rechnung des Kunden zu den tariflichen Bedingungen. Der Kunde zahlt den anfallenden Betrag im Voraus auf das Konto der Stern GmbH ein, so dass die Mittel spätestens bei der Auftragserteilung dem Verlag oder der Stern GmbH zur Verfügung stehen. Die Stern GmbH wird die entsprechenden Beträge 14 Tage vor Fälligkeit beim Kunden abrufen. Der Stern GmbH von den jeweiligen Verlagen eingeräumte AE-Provisionen werden nicht an den Kunden erstattet. Sonstige Rabatte wie Mengen-, Mal- und Kombirabatte werden an den Kunden weitergegeben.
6. Präsentationen
Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch die Stern GmbH mit dem Ziel des Vertragsabschlusses mit dem möglichen Kunden erfolgt gegen Zahlung des hierfür aufgewendeten Zeitaufwandes der Stern GmbH gemäß ihrer gültigen Preisliste. Urheber-, Nutzungs- und Eigentumsrechte an der von der Stern GmbH im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeit verbleiben auch bei Berechnung eines Präsentationshonorars bei der Stern GmbH. Werden im Rahmen der Präsentation vorgelegte Arbeiten dagegen vereinbarungsgemäß voll bezahlt, gehen die Nutzungs- und Eigentumsrechte nach Maßgabe der Ziff. 9 an den Kunden über.
7. Konkurrenzausschluss
Die Stern GmbH verpflichtet sich, den Kunden über mögliche Konkurrenzkonflikte – soweit ihr bekannt – zu informieren und gewährt auf Verlangen Konkurrenzausschluss für im Einzelnen festzulegende Produkte und Dienstleistungen. Der Kunde verpflichtet sich, während des ungekündigten Beratungsvertrages im Bereich des Vertragsgegenstandes keinen anderen Berater gleichzeitig bei Beratung, Planung, Gestaltung und Durchführung der Aufgaben zu beauftragen.
8. Geheimhaltungspflicht
Die Stern GmbH ist zur Geheimhaltung aller ihr bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Kunden verpflichtet. Soweit sie Dritte zur Erfüllung ihrer Aufgaben heranzieht, verpflichtet die Stern GmbH diese zur gleichen Sorgfalt. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus, sofern Gegenstände in der Zwischenzeit nicht allgemein bekannt geworden sind.
9. Urheber- und Nutzungsrechte
Alle Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht vollständig bezahlt oder – im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis – noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben bei der Stern GmbH. Von den urheberrechtlichen Nutzungsrechten – sobald geliefert und vollständig bezahlt – überträgt die Stern GmbH im Rahmen des Vertragszwecks nur die einfachen Nutzungsrechte auf den Kunden. Wiederholungsnutzungen (z. B. Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z. B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig. Sie bedürfen der Einwilligung der Stern GmbH. Dem Kunden ist nur die Verwendung der unveränderten Arbeiten innerhalb seines Unternehmens gestattet. Insbesondere ist der Kunde nur befugt, Leistungen für den Zweck in Anspruch zu nehmen, für den sie bestellt und erworben sind. Die Stern GmbH ist als Inhaberin der Urheberrechte berechtigt, ihre Arbeiten zu signieren. Sie ist ebenfalls berechtigt, die von ihr geschaffenen PR- und Marketing-Mittel im Rahmen ihrer Eigenwerbung zu verwenden. Im Hinblick auf das bei der Stern GmbH verbliebene Urheberrecht ist der Kunde nicht berechtigt, Vorschläge, Texte, Entwürfe usw. ohne Zustimmung der Stern GmbH zu ändern oder zu ergänzen oder die Änderung oder Ergänzung durch einen Dritten zu veranlassen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die gelieferten Waren aller Art sowie Vorschläge, Texte, Entwürfe usw. im Eigentum der Stern GmbH (Eigentumsvorbehalt); Ziff. 13 findet entsprechende Anwendung.
10. Haftung
Im Rahmen ihrer vertraglichen Aufgaben haftet die Stern GmbH dem Kunden gegenüber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit ihrer Arbeiten wird von der Stern GmbH nicht übernommen. Gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit. Der Auftraggeber übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text. Eine Übernahme der Haftung der Stern GmbH für evtl. Schäden, die Leser und Handelnde infolge fehlerhafter Entscheidungen und daraus resultierender Maßnahmen entstehen, muss ausgeschlossen werden. Für das Eigentum des Kunden, insbesondere Originale, reprofähige Vorlagen usw. wird von der Stern GmbH bei Transport und Aufbewahrung keine Haftung übernommen, es sei denn, dass auf die Stern GmbH der Vorwurf grober Fahrlässigkeit zutrifft. Wünscht der Kunde die Versicherung gegen Feuer oder Diebstahl, so hat er diese selbst zu besorgen. Gleiches gilt auch für Druckstöcke des Auftraggebers, die bei Druckereien lagern.
11. Gewährleistung
Soweit die Stern GmbH Aufträge im Auftrag des Kunden an Dritte vergeben hat, übernimmt sie keinerlei Gewährleistungsverpflichtungen für Lieferung und Leistung des Dritten an den Kunden. Soweit die Stern GmbH auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen im eigenen Namen vergibt, stellt der Auftraggeber die Stern GmbH von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei. Bei Lieferung und Leistung der Stern GmbH in eigenem Namen und für eigene Rechnung, leistet die Stern GmbH ausschließlich nur in der Weise Gewähr, dass die Beseitigung des Mangels durch kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt. Will der Kunde Mängelrüge erheben, so ist die Rüge bei offen zutage tretenden Mängeln nur innerhalb einer Woche nach Übergabe der Ware oder Leistung und bei verborgenen Mängeln innerhalb 8 Tagen nach Erkennbarkeit des Mangels möglich. Mängelrügen haben schriftlich zu erfolgen. Mängel eines Teils der Lieferung oder Leistung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung oder Leistung führen.
12. Lieferzeit
Wird ein zwischen der Stern GmbH und dem Kunden vereinbarter Liefer- oder Ausführungstermin um mehr als vier Wochen überschritten, so ist der Kunde berechtigt, der Stern GmbH eine Nachfrist von vier Wochen zu setzen. Wird die Liefer- oder Ausführungspflicht bis zum Ablauf der Nachfrist nicht erfüllt, so hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss spätestens innerhalb einer Woche nach Ablauf der Nachfrist schriftlich erklärt werden. Für die Dauer der Prüfung der Andrucke, Fertigungsmuster usw. durch den Kunden ist der Liefertermin jeweils unterbrochen, und zwar von dem Tag der Absendung an den Kunden bis zum Tag des Eintreffens seiner Stellungnahme.
13. Eigentumsvorbehalt
Alle von der Stern GmbH im eigenen Namen gelieferten Waren und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden zustehenden Forderungen Eigentum der Stern GmbH.
14. Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Büro der Stern GmbH verlassen hat. Der Versand erfolgt ausnahmslos auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Falls der Versand ohne Verschulden der Stern GmbH unmöglich wird, geht die Gefahr mit der schriftlichen Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
15. Schadenersatzansprüche
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Stern GmbH als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungshilfen ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
16. Zahlungsmodalitäten
a) Zahlungen sind spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung oder Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen und nach Ausstellung der Rechnung ohne jeden Abzug zu leisten.
b) Die Stern GmbH ist berechtigt, bei Überschreitung der Zahlungsfrist nach erfolgter Mahnung und weiterer Fristsetzung Zinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen.
c) Zahlungen für Medialeistungen sind 14 Tage vor dem von dem Mediaunternehmen angegebenen Zahlungszeitpunkt fällig und der Stern GmbH zur Verfügung zu stellen; Ziff. 5 findet entsprechende Anwendung.
d) Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen der Stern GmbH ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen.
17. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Wiesbaden. Die Rechtsbeziehungen zwischen der Stern GmbH und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
18. Anwendbares Recht
Soweit nicht anders vereinbart, ist auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftraggebern deutsches Recht anwendbar.